Dieser Vorschlag beschreibt die Gründung einer weltweiten, viele Glaubensrichtungen umfassenden Institution, die Philanthropie als eine von mehreren Formen von Kapital für das Gute begreift. Sie ruht auf zwei Rechtsordnungen mit getrennten Aufgaben: Eine New Yorker Non-Profit-Körperschaft, die die bundesrechtliche Anerkennung nach Abschnitt 501(c)(3) anstrebt, dient als weltweites philanthropisches Eingangstor zum amerikanischen Spendermarkt, während eine luxemburgische Stiftung als dauerhafter weltweiter institutioneller Sitz dient — sie beherbergt das Stiftungskapital, die internationale Fördertätigkeit, institutionelle Partnerschaften und, sobald die Zusagen es rechtfertigen, eine regulierte Plattform für wirkungsorientierte Investitionen unter einem beaufsichtigten luxemburgischen Verwalter alternativer Investmentfonds.
Der besondere Mechanismus der Institution ist katalytisches Kapital. Statt jeden gespendeten Dollar als Zuwendung auszureichen, wird philanthropisches Kapital auf fünf Töpfe verteilt — Zuwendungen, dauerhaftes Stiftungskapital, katalytisches Erstverlustkapital, programmbezogene Investitionen und unternehmerische Philanthropie —, sodass ein Teil jeder größeren Gabe daran arbeitet, das Gute investierbar zu machen, und Entwicklungsinstitutionen wie private Investoren in Vorhaben zieht, die Philanthropie allein niemals in großem Maßstab finanzieren könnte.