Ethischer Auftrag, treuhänderische Kontrolle und fachliche Ausführung — getrennt
Das Gremium besteht bewusst nicht überwiegend aus religiösen Führungspersönlichkeiten. Drei Ebenen trennen den ethischen Auftrag von der treuhänderischen Kontrolle und von der fachlichen Ausführung. Ein Kuratorium aus neun bis fünfzehn Mitgliedern mit unabhängiger Mehrheit — mit Erfahrung in Finanzen, humanitärer Arbeit, Führung, Recht und internationaler Entwicklung — hält die treuhänderische Befugnis. Ein Globaler Rat der Glaubensgemeinschaften aus zwanzig bis vierzig international angesehenen religiösen und ethischen Persönlichkeiten aus Christentum, Islam, Judentum, Hinduismus, Buddhismus und weiteren Traditionen schützt den ethischen Auftrag der Institution, steuert die Kapitalzuteilung aber nicht einzeln. Fachausschüsse führen aus: Anlage, Wirkung, Prüfung und Risiko, Ethik, Glaubensstandards sowie Nominierung und Führung. Die Trennungsregeln liegen beim Ausschuss für Glaubensstandards; der Anlageausschuss kann sie nicht aufheben.
Der beabsichtigte Charakter der Institution ist eine Verbindung aus großer internationaler Stiftung, Entwicklungsinstitution und Investitionsorganisation — keine religiöse Spendensammelorganisation.
Das Rückgrat der Rechenschaft
In Amerika eingeworbene Spenden werden niemals einfach ins Ausland überwiesen. Zwar gelten die Verfahren der Äquivalenzfeststellung und der Verwendungsverantwortung der US-Steuerbehörde formal für private Stiftungen; dennoch ist jede grenzüberschreitende Übertragung in dieser Architektur freiwillig nach dem Maßstab der Verwendungsverantwortung aufgebaut, welche Einstufung die US-Einheit am Ende auch erhält:
- 01Spender
- 02Stiftung NY
- 03Genehmigtes Programm
- 04Luxemburg / Projektträger
- 05Begünstigte
Jedes Glied dieser Kette trägt Zweckbindungen, eine Projektkennung, ein Budget, Meilensteine, Prüfungen zur Geldwäsche- und Sanktionsabwehr, Berichtspflichten, Wirkungskennzahlen, Prüfrechte und Rückforderungsklauseln. Die in Phase I finanzierte Transparenzplattform besteht, damit jeder Spender eine zweckgebundene Gabe entlang dieser Kette verfolgen kann.
Was Spender finanzieren — im Voraus erklärt, als Richtlinie
Ungebundene Gaben tragen einen Verwaltungsanteil von 8 %; zweckgebundene Programmgaben tragen 5 % und decken damit die Regelwerkskette, die Transparenzberichte und die Prüfung, die gerade die Zweckbindung verlangt. Gaben in Glaubensfonds tragen den Satz, den der jeweils maßgebliche religiöse Standard zulässt, festgelegt vom Ausschuss für Glaubensstandards, und sie subventionieren niemals andere Töpfe. Da die Gründungskapitalisierung und die Betriebsmittel-Tranche der Gründungsrunde den Aufbau der Institution finanzieren, wird dies von Programmspendern nicht verlangt. Die Geschichte der Verwaltungskosten ist schlicht: Die Gründer haben die Institution finanziert; Ihre Gabe finanziert die Arbeit, abzüglich der Kosten dafür, Ihnen genau das zu belegen. Eine jährliche Aufstellung Was Spender finanziert haben veröffentlicht die tatsächlichen Zuteilungen im Vergleich zu diesen Richtsätzen.