Zum Inhalt springen
Global Capital for Good
Mitwirken
II
Die Architektur

Zwei Rechtsordnungen, eine Institution


New York und Luxemburg sind keine zwei nebeneinander bestehenden Wohltätigkeitsorganisationen; sie sind Teile einer einzigen institutionellen Architektur unter einem einzigen weltweiten Leitungsrat, einer Charta, einer Marke, einem Ethikstandard und einer Wirkungsmethodik.

Institutionelle Architektur
Weltweiter Leitungs- und TreuhandratEine Charta · ein Ethikstandard · eine Wirkungsmethodik
New York · US-StiftungÖffentliche gemeinnützige Organisation nach 501(c)(3). Weltweites philanthropisches Eingangstor: Privatpersonen, Family Offices, Unternehmen, Glaubensgemeinschaften, spenderberatene Fonds, institutionelle Philanthropie.
Luxemburg · Weltweite StiftungLuxemburgische Stiftung (mit 100.000 € Kapital, großherzogliche Genehmigung). Weltweite Programme, Fördertätigkeit, Stiftungskapital, institutionelle Partnerschaften, Projektaufsicht.
Zuwendungen / HilfeHumanitäre Programme
Katalytisches KapitalGarantien · Erstverlust · PRI
InvestitionskapitalLuxemburgische Wirkungsfonds unter einem regulierten AIFM — Fremdkapital, Eigenkapital, Infrastruktur

Die Investitionsplattform ist planmäßig zurückgestellt


Kommerzielles Investitionskapital liegt niemals innerhalb der gemeinnützigen Stiftung. Ein luxemburgischer alternativer Investmentfonds unter einem regulierten Drittverwalter wird vom ersten Tag an auf dem Papier vorbereitet, aber erst aufgelegt, wenn drei Bedingungen zugleich erfüllt sind: mindestens 15 Millionen Dollar zugesagtes katalytisches Kapital, mindestens 50 Millionen Dollar belegtes institutionelles Interesse an Mitinvestitionen und ein ausgewählter Verwalter. Die Errichtungskosten (geschätzt 150.000 € bis 400.000 € für Aufbau und Infrastruktur des ersten Jahres) trägt die Plattform, niemals die Programmmittel der Spender.

Fünf Kapitalklassen


Fünf Kapitalklassen
KapitalklasseRenditeerwartungEinsatz
SpendenkapitalKeine Rendite erwartetZuwendungen und humanitäre Hilfe
StiftungskapitalErhalt des GrundstocksAuf Dauer; nur Verbrauchsrichtlinie
Katalytisches KapitalVergünstigtErstverlustpositionen und Garantien
WirkungskapitalZielrenditeRegulierte Wirkungsfonds
Kommerzielles KapitalMarktrenditeAIF und Mitinvestition; niemals mit gemeinnützigem Vermögen vermengt

Teilhabe der Glaubensgemeinschaften ohne Angleichung


Zweckgebundene Kapitalkonten lassen die Regeln jeder Tradition unangetastet. Ein muslimischer Spender leistet Zakat nach den für Zakat angemessenen Regeln, scharia-konform eingesetzt und wirtschaftlich niemals mit einem zinstragenden Topf vermengt. Wer schlicht sauberes Wasser finanziert sehen möchte, gibt in den universellen Fonds. Ein institutioneller Investor legt in das regulierte Vehikel an, ohne seine Investition als Spende auszugeben. Erst diese Trennung erlaubt es einer muslimischen staatlichen Institution, dem Vatikan, einer jüdischen philanthropischen Organisation, einem weltlichen Family Office und einem weltweiten Vermögensverwalter, sich in derselben Institution zu beteiligen.