Eine Institution, keine Spendenkampagne
Dieser Vorschlag beschreibt die Gründung einer weltweiten, viele Glaubensrichtungen umfassenden Institution, die Philanthropie als eine von mehreren Formen von Kapital für das Gute begreift. Sie ruht auf zwei Rechtsordnungen mit getrennten Aufgaben: Eine New Yorker Non-Profit-Körperschaft, die die bundesrechtliche Anerkennung nach Abschnitt 501(c)(3) anstrebt, dient als weltweites philanthropisches Eingangstor zum amerikanischen Spendermarkt, während eine luxemburgische Stiftung als dauerhafter weltweiter institutioneller Sitz dient — sie beherbergt das Stiftungskapital, die internationale Fördertätigkeit, institutionelle Partnerschaften und, sobald die Zusagen es rechtfertigen, eine regulierte Plattform für wirkungsorientierte Investitionen unter einem beaufsichtigten luxemburgischen Verwalter alternativer Investmentfonds.
Der besondere Mechanismus der Institution ist katalytisches Kapital. Statt jeden gespendeten Dollar als Zuwendung auszureichen, wird philanthropisches Kapital auf fünf Töpfe verteilt — Zuwendungen, dauerhaftes Stiftungskapital, katalytisches Erstverlustkapital, programmbezogene Investitionen und unternehmerische Philanthropie —, sodass ein Teil jeder größeren Gabe daran arbeitet, das Gute investierbar zu machen, und Entwicklungsinstitutionen wie private Investoren in Vorhaben zieht, die Philanthropie allein niemals in großem Maßstab finanzieren könnte.
Glaubenstraditionen nehmen teil, ohne ihre Identität aufzugeben. Zweckgebundene Kapitalkonten — ein universeller Fonds, getrennte Glaubensfonds für Zakat, Waqf und weitere Traditionen sowie humanitäre Töpfe mit besonderem Zweck — achten die Regeln jeder Tradition, statt so zu tun, als hätten alle Glaubensrichtungen dieselben Anforderungen. Und ein Grundsatz bindet jede Einheit dieser Architektur:
Kapital wird nach menschlicher Not, messbarer Wirkung und verantwortungsvoller Treuhänderschaft eingesetzt, ohne Diskriminierung aufgrund des Glaubens, der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der Überzeugungen der begünstigten Person.
Die Gründungsbitte ist bewusst gestuft. Eine Gründungskapitalisierung von 1 Million Dollar errichtet beide Einheiten, die Führungs- und Regelwerksarchitektur sowie die Transparenzplattform — damit das erste Gespräch mit einem Ankerspender von einer Institution ausgeht, die bereits besteht. Eine Gründungsrunde von 25 Millionen Dollar mit zehn bis zwanzig Gründungsmäzenen sät sodann das dauerhafte Stiftungskapital, finanziert die ersten Leitprogramme und sichert dreijährige Betriebsmittel. Der weitere Weg führt über 100 Millionen Dollar unter Treuhänderschaft zu einem milliardenschweren Ökosystem von Kapital für das Gute.
Alle Zahlen dieses Vorschlags sind beispielhafte Planzahlen, vorbehaltlich der Prüfung durch die Rechtsberater in New York und Luxemburg. Siehe die Wichtigen Hinweise am Ende dieses Dokuments.